KostenübernahmeIch bin bei der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe zugelassen und kann somit mit allen Kassen abrechnen.Dies gilt auch für private Krankenkassen und der Beihilfe.
Die Kosten für Kassenleistungen werden von den gesetzlichen Primär- und Ersatzkassen (alle Kassen) übernommen.
Bei privaten Krankenkassen ist die Frage der Kostenübernahme für psychotherapeutische Leistungen im jeweiligen Vertrag geregelt. Leistungen die nicht als Kassenleistungen gelten, können als Igel-Leistungen nach Absprache abgerechnet werden bzw. nach GOÄ. |
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